Veröffentlicht am 16.09.2026
Gewerbe- und Industriehallen stellen den baulichen Brandschutz vor besondere Herausforderungen. Grosse offene Flächen, weitläufige Leitungsnetze, Maschinen, Lagergüter und unterschiedliche Nutzungsbereiche treffen hier oft in einem Gebäude aufeinander. Beim Brandschutz Gewerbe reicht es deshalb nicht, einzelne Bauteile isoliert zu betrachten. Entscheidend ist, dass Brandabschnitte, Abschottungen, Brandschutzbekleidungen und technische Installationen dauerhaft zusammenspielen.
Gerade im laufenden Betrieb verändert sich eine Halle schnell: Produktionslinien werden angepasst, neue Kabel verlegt, Rohrleitungen ergänzt oder Lagerflächen erweitert. Jede solche Veränderung kann Auswirkungen auf bestehende Brandschutz-Massnahmen haben. Ein funktionierender baulicher Brandschutz muss daher nicht nur bei der Errichtung stimmen, sondern auch bei späteren Anpassungen erhalten bleiben.
Die Allseal AG unterstützt Unternehmen schweizweit bei der fachgerechten Umsetzung von Brandschutzlösungen in Gewerbe-, Lager- und Industriehallen – vom Neubau bis zur Sanierung bestehender Anlagen.
Eine Gewerbehalle ist selten über ihre gesamte Fläche gleich genutzt. Büro- und Sozialräume grenzen möglicherweise an Lagerflächen, Werkstätten oder Produktionsbereiche. Gleichzeitig führen Kabeltrassen, Lüftungsleitungen und Rohrsysteme durch verschiedene Gebäudeteile.
Für den Brandschutz bedeutet das: Die Nutzung eines Bereichs, vorhandene Brandlasten und die bauliche Struktur müssen gemeinsam betrachtet werden. In einer Lagerhalle mit grossen Mengen brennbarer Verpackungen entstehen andere Anforderungen als in einer Werkhalle mit überwiegend nicht brennbaren Materialien.
Auch die Grösse der Halle spielt eine Rolle. Je ausgedehnter das Gebäude ist, desto wichtiger werden eine klare Unterteilung in Brandabschnitte und funktionierende Übergänge zwischen diesen Bereichen.
Besonders kritisch sind dabei häufig nicht die grossen Wand- oder Deckenflächen selbst, sondern ihre Durchdringungen und Anschlüsse.
Brandabschnitte sollen verhindern, dass sich Feuer und Rauch ungehindert durch ein Gebäude ausbreiten können. In Gewerbe- und Industriehallen können dadurch Produktionsbereiche, Lagerzonen, Technikräume oder angrenzende Gebäudeteile voneinander getrennt werden.
Welche Unterteilung erforderlich ist, hängt vom konkreten Gebäude und seiner Nutzung ab. Die aktuell geltenden Schweizer Brandschutzvorschriften werden von der VKF bereitgestellt und bilden die schweizweit verbindliche Grundlage.
Die Vorschriften allein lösen die praktische Aufgabe jedoch nicht. Vor Ort muss jede Brandabschnittsgrenze tatsächlich geschlossen funktionieren. Eine feuerwiderstandsfähige Wand kann ihre vorgesehene Wirkung nur behalten, wenn Türen, Fugen und sämtliche Leitungsdurchführungen ebenfalls fachgerecht ausgeführt sind.
In modernen Hallen verlaufen grosse Mengen an Gebäudetechnik durch Wände und Decken. Kabeltrassen verbinden Maschinen und Schaltschränke, Rohrleitungen führen Medien durch die Produktion und Lüftungskanäle queren mehrere Bereiche.
Sobald solche Installationen eine brandabschnittsbildende Wand oder Decke durchdringen, entsteht eine brandschutztechnisch relevante Öffnung.
Für solche Bereiche setzt die Allseal AG passende Brandabschottungen in der Schweiz ein. Dazu gehören je nach Einbausituation unterschiedliche Systeme für Kabel-, Rohr- oder Kombidurchführungen.
Eine Abschottung muss immer zur tatsächlichen Einbausituation passen. Entscheidend sind nicht nur das eingesetzte Material, sondern auch Art und Anzahl der Leitungen, das durchdrungene Bauteil, Abstände und der geforderte Feuerwiderstand.
Beim Brandschutz Industriehalle greifen mehrere konstruktive Lösungen ineinander. Häufig relevant sind:
Brandabschnittsbildende Wände und Decken
Brandabschottungen für Kabel, Rohre und Kombidurchführungen
Brandschutzfugen und Anschlüsse
Brandschutztüren und weitere Brandschutzabschlüsse
Feuerwiderstandsfähige Bekleidungen von Bauteilen und Installationen
Schutz von Lüftungs- und Versorgungssystemen
Fachgerechte Nachbesserung nach Umbauten oder Nachinstallationen
Nicht jede Halle benötigt alle diese Massnahmen in gleicher Form. Die konkrete Ausführung ergibt sich aus Nutzung, Gebäudestruktur und den brandschutztechnischen Vorgaben des Projekts.
Industrie- und Gewerbehallen werden häufig mit Stahltragwerken errichtet. Stahl ist nicht brennbar, verliert bei hohen Temperaturen jedoch an Tragfähigkeit. Abhängig vom Brandschutzkonzept kann daher ein zusätzlicher Schutz erforderlich sein.
Brandschutzbekleidungen können dazu beitragen, die Erwärmung eines Bauteils während eines Brandes zu verzögern. Sie werden auch bei anderen Konstruktionen und technischen Installationen eingesetzt, wenn deren Funktion für eine definierte Zeit erhalten bleiben muss.
Die Allseal AG realisiert dafür unterschiedliche Brandschutzbekleidungen in der Schweiz. Welche Lösung technisch sinnvoll ist, hängt vom Bauteil, dem geforderten Feuerwiderstand und der jeweiligen Konstruktion ab.
Der Begriff Brandschutz Gewerbehalle beschreibt keine einheitliche Gebäudekategorie mit immer denselben Anforderungen. Zwischen einer Montagehalle, einem Lebensmittelbetrieb, einer Logistikhalle und einer Werkstatt liegen erhebliche Unterschiede.
Relevant sind etwa Art und Menge der gelagerten Güter, Produktionsprozesse, technische Anlagen und mögliche Zündquellen. Auch Veränderungen im Betriebsablauf können die Ausgangslage verschieben.
Wird aus einer bislang wenig belasteten Fläche später ein Lager für brennbare Produkte, kann sich die brandschutztechnische Situation deutlich ändern. Dasselbe gilt, wenn zusätzliche Maschinen oder Anlagen installiert werden.
Deshalb sollten grössere Nutzungsänderungen nicht ausschliesslich unter betrieblichen Gesichtspunkten betrachtet werden.
In Industriehallen entstehen viele Veränderungen schrittweise. Eine zusätzliche Kabeltrasse, ein neues Rohr oder ein weiterer Produktionsbereich wirkt für sich betrachtet oft unspektakulär. Genau daraus entstehen in der Praxis jedoch typische Schwachstellen.
Wird eine bestehende Abschottung geöffnet und anschliessend nicht korrekt wiederhergestellt, kann die Brandabschnittsgrenze beeinträchtigt sein. Auch zusätzliche Leitungen dürfen nicht beliebig durch ein bestehendes Abschottungssystem geführt werden.
Das gleiche Prinzip gilt für Wandöffnungen, Türen oder technische Installationen.
Brandschutz sollte deshalb Bestandteil des Änderungsprozesses sein – und nicht erst dann geprüft werden, wenn eine Kontrolle oder Abnahme ansteht.
Eine besondere Situation entsteht, wenn eine Halle während der Bau- oder Umbauphase weiter genutzt wird. Dann treffen bestehender Betrieb und temporäre Baustellenrisiken aufeinander.
Die VKF weist in ihren Unterlagen zur Brandverhütung auf Baustellen darauf hin, dass ein an Bauvorhaben und Bauphasen angepasstes Konzept zur Brandsicherheit vorgesehen werden sollte. Dabei sollen rechtliche Grundlagen, baustellenspezifische Anforderungen und die konkreten Arbeiten berücksichtigt werden.
Heissarbeiten, provisorische Installationen oder vorübergehend geöffnete Brandschutzbauteile verdienen in solchen Phasen besondere Aufmerksamkeit. Die VKF stellt dafür auch Checklisten für Bauherrschaften, Planende und ausführende Verantwortliche zur Verfügung.
In einer kleinen Immobilie lassen sich einzelne Brandschutzabschottungen noch relativ leicht überblicken. Bei grossen Gewerbe- und Industrieanlagen können dagegen zahlreiche Durchführungen über verschiedene Gebäudeteile verteilt sein.
Eine nachvollziehbare Dokumentation erleichtert spätere Kontrollen, Wartungen und Umbauten. Sie hilft dabei festzustellen, welches System an welcher Stelle verbaut wurde und ob Änderungen fachgerecht ausgeführt wurden.
Besonders bei Anlagen, die laufend erweitert werden, verhindert eine strukturierte Dokumentation, dass der Brandschutz über Jahre hinweg unübersichtlich wird.
Eine saubere Ausführung ist entscheidend – trotzdem lässt sich nicht jedes Problem auf der Baustelle lösen. Werden Leitungswege oder Brandabschnittsgrenzen ungünstig geplant, entstehen später unnötig komplizierte Detailpunkte.
Bei Neubauten sollte deshalb früh berücksichtigt werden, wo Gebäudetechnik Brandabschnitte queren wird und welche Lösungen dort erforderlich sind.
Auch bei Sanierungen lohnt sich eine Bestandsaufnahme, bevor neue Leitungen oder Installationen eingebaut werden. So lässt sich vermeiden, dass bestehende Brandschutzsysteme unbemerkt beeinträchtigt werden.
Für Brandschutz für Gewerbebauten gelten aktuell weiterhin die VKF-Brandschutzvorschriften 2015 in ihrer aktuellen Fassung. Die VKF führt die Gesamtausgabe derzeit mit Stand 1. April 2026.
Die Vorschriften bestehen aus der Brandschutznorm und verschiedenen Brandschutzrichtlinien. Ergänzend veröffentlicht die VKF Erläuterungen, Arbeitshilfen, Merkblätter und weitere Unterlagen für die praktische Anwendung. Die offiziellen Dokumente finden Sie direkt bei den VKF-Brandschutzvorschriften.
Welche Vorgaben für eine konkrete Halle massgebend sind, hängt dennoch vom einzelnen Projekt ab. Nutzung, Gebäudegeometrie, Brandlast, Tragwerk und technische Ausstattung beeinflussen die erforderlichen Lösungen.
Nicht nur Neubauten verdienen Aufmerksamkeit. In bestehenden Gewerbehallen lohnt sich eine Überprüfung besonders nach grösseren Umbauten, Nutzungsänderungen oder Erweiterungen der Gebäudetechnik.
Typische Anlässe sind neue Produktionsanlagen, zusätzliche Kabeltrassen, veränderte Lagerbereiche oder Durchbrüche durch bestehende Wände und Decken. Ebenso können ältere Abschottungen beschädigt oder durch spätere Installationen verändert worden sein.
Wer solche Punkte frühzeitig erkennt, kann gezielt nachbessern, bevor daraus umfangreichere Mängel entstehen.
Das hängt von Nutzung, Grösse und Gebäudestruktur ab. Häufig relevant sind Brandabschnitte, Abschottungen, Brandschutztüren, Brandschutzbekleidungen und Schutzmassnahmen für technische Installationen.
Wenn Leitungen brandabschnittsbildende Wände oder Decken durchdringen, müssen die entsprechenden Öffnungen brandschutztechnisch behandelt werden. Welches Abschottungssystem geeignet ist, richtet sich nach Bauteil, Leitungsart und gefordertem Feuerwiderstand.
Brandschutzrelevante Änderungen sollten überprüft werden. Neue Durchführungen, Installationen oder veränderte Nutzungen können bestehende Schutzmassnahmen beeinflussen.
Aktuell gelten die schweizweit verbindlichen VKF-Brandschutzvorschriften 2015 in ihrer aktuellen Fassung. Welche Einzelanforderungen relevant sind, richtet sich nach dem konkreten Gebäude und seiner Nutzung.
Gewerbe- und Industriehallen sind dynamische Gebäude. Anlagen werden ergänzt, Produktionsprozesse verändern sich und Gebäudetechnik wird laufend erweitert. Genau deshalb reicht es nicht aus, den Brandschutz einmal beim Neubau korrekt umzusetzen und danach nicht mehr zu betrachten.
Wirksamer Brandschutz in Gewerbe- und Industriehallen bedeutet, Brandabschnitte und deren Durchführungen auch bei späteren Veränderungen konsequent zu erhalten.
Als Brandschutz-Unternehmen unterstützt die Allseal AG Unternehmen in der gesamten Schweiz bei der fachgerechten Umsetzung baulicher Brandschutz-Massnahmen – von Brandabschottungen und Brandschutzbekleidungen bis zur Nachbesserung bestehender Systeme.
Sie planen eine neue Gewerbehalle, einen Umbau oder möchten den bestehenden Brandschutz Ihrer Industrieanlage überprüfen lassen? Wir unterstützen Sie schweizweit, unter anderem in Reinach, Biel und Emmen, und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine passende Lösung für Ihr Projekt.