Veröffentlicht am 16.10.2026
Brandschutzkontrollen zeigen, ob die vorgesehenen Schutzmassnahmen in einem Gebäude tatsächlich funktionieren. Werden dabei Mängel festgestellt, reicht es nicht, diese nur zu dokumentieren. Entscheidend ist, dass sie fachgerecht bewertet, priorisiert und behoben werden.
Gerade bei Brandabschottungen, Leitungsdurchführungen, Brandschutztüren oder anderen baulichen Brandschutz-Massnahmen können schon kleine Abweichungen relevant sein. Eine offene Kabeldurchführung, eine beschädigte Abschottung oder eine nachträglich veränderte Installation kann dazu führen, dass eine Brandabschnittsgrenze ihre Schutzwirkung nicht mehr vollständig erfüllt.
Brandschutzmängel sollten deshalb so behoben werden, dass die ursprünglich vorgesehene brandschutztechnische Funktion wiederhergestellt wird.
Die Allseal AG unterstützt Bauherren, Betreiber und Unternehmen schweizweit bei der Prüfung und Nachbesserung baulicher Brandschutz-Massnahmen – von einzelnen Mängeln bis zur umfassenderen Brandschutz Sanierung.
Der genaue Ablauf hängt vom Objekt, vom Kanton und von der zuständigen Stelle ab. In der Praxis werden festgestellte Mängel dokumentiert und anschliessend bewertet. Je nach Dringlichkeit kann eine Frist zur Behebung festgelegt werden.
Wie relevant solche Kontrollen sind, zeigt ein aktuelles Beispiel aus dem Kanton Solothurn: Bei koordinierten Betriebskontrollen wurden 2026 bei fünf kontrollierten Objekten Mängel im Bereich des Brandschutzes festgestellt.
Nach einer solchen Feststellung sollte zunächst geklärt werden, welches Bauteil betroffen ist, welche Schutzfunktion vorgesehen war und wie diese fachgerecht wiederhergestellt werden kann. Ein rein optisches Verschliessen einer Öffnung ist dafür nicht ausreichend.
Viele Mängel entstehen nicht beim ursprünglichen Einbau, sondern erst später im laufenden Gebäudebetrieb.
Neue Kabel werden verlegt, Rohrleitungen ergänzt, technische Anlagen verändert oder bestehende Durchführungen geöffnet. Wird eine vorhandene Abschottung danach nicht korrekt wiederhergestellt, entsteht eine Schwachstelle.
Typische Fälle sind:
offene oder unvollständig verschlossene Leitungsdurchführungen
nachträglich durchgeführte Kabel ohne fachgerechte Nachbelegung
beschädigte Brandabschottungen
falsch eingesetzte oder fehlende Komponenten
unklare oder fehlende Kennzeichnung
Veränderungen an Brandschutztüren oder anderen Abschlüssen
Gerade bei älteren Gebäuden kommt hinzu, dass nicht immer eindeutig dokumentiert ist, welches System ursprünglich eingebaut wurde.
Eine mangelhafte Brandabschottung lässt sich nicht immer durch eine kleine Nachbesserung instand setzen.
Zunächst sollte geprüft werden, welches System vorhanden ist und ob der bestehende Aufbau eine Reparatur überhaupt zulässt. Wichtig sind dabei unter anderem Wand- oder Deckenkonstruktion, Leitungsart, Öffnungsgrösse, vorhandene Materialien und der geforderte Feuerwiderstand.
Bei kleineren Schäden kann eine fachgerechte Ergänzung ausreichen. Ist die vorhandene Abschottung stark beschädigt, falsch aufgebaut oder nicht mehr eindeutig zuzuordnen, kann ein teilweiser oder vollständiger Neuaufbau sinnvoll sein.
Die Allseal AG setzt dafür unterschiedliche Brandabschottungen in der Schweiz ein und stimmt die Ausführung auf die konkrete Einbausituation ab.
Eine Brandschutz Nachbesserung sollte deshalb immer technisch begründet sein – nicht nur optisch sauber aussehen.
Gebäude verändern sich ständig.
In Technikräumen werden zusätzliche Kabel verlegt, Maschinen angeschlossen, Leitungswege erweitert oder Nutzungseinheiten umgebaut. Jede dieser Änderungen kann bestehende Brandschutz-Massnahmen beeinflussen.
Besonders kritisch sind Eingriffe in brandabschnittsbildende Wände und Decken. Wird eine bestehende Öffnung vergrössert oder ein neues Kabel durch eine Abschottung geführt, muss geprüft werden, ob das vorhandene System diese Veränderung zulässt.
Mit der Zeit können sich dadurch mehrere kleine Änderungen summieren.
Eine ursprünglich korrekt ausgeführte Abschottung kann deshalb Jahre später mangelhaft sein, obwohl am eigentlichen Bauteil nie eine klassische Reparatur durchgeführt wurde.
Nicht jeder Brandschutzmangel hat die gleiche Dringlichkeit.
Besonders wichtig sind Mängel, durch die sich Feuer oder Rauch unmittelbar in andere Gebäudebereiche ausbreiten könnten. Dazu zählen offene Durchführungen, stark beschädigte Abschottungen oder funktionsbeeinträchtigte Brandschutzabschlüsse.
Auch die Lage des Mangels spielt eine Rolle. Schwachstellen an Fluchtwegen, in Technikräumen oder zwischen wichtigen Brandabschnitten können besonders relevant sein.
Die Priorisierung sollte deshalb nicht allein nach Grösse oder Sichtbarkeit erfolgen, sondern nach der tatsächlichen brandschutztechnischen Bedeutung.
Die konkrete Massnahme hängt vom festgestellten Fehler ab.
Bei einer Kabelabschottung können fehlende Systembestandteile ergänzt werden. Eine beschädigte Rohrabschottung muss möglicherweise teilweise erneuert werden. Bei ungeeigneten oder nicht nachvollziehbaren Materialien kann ein vollständiger Neuaufbau erforderlich sein.
Auch angrenzende Bereiche sollten berücksichtigt werden.
Wird an einer Stelle ein Brandschutzmangel entdeckt, lohnt sich häufig die Frage, ob vergleichbare Durchführungen im selben Gebäude ebenfalls betroffen sein könnten.
Gerade in grösseren Gewerbe-, Industrie- oder Verwaltungsgebäuden kann eine strukturierte Bestandsaufnahme deshalb effizienter sein als die ausschliessliche Bearbeitung einzelner Fundstellen.
Eine fachgerechte Reparatur sollte nachvollziehbar bleiben.
Das betrifft nicht nur spätere Behördenkontrollen. Auch für Betreiber und ausführende Unternehmen ist es hilfreich zu wissen, welches System an welcher Stelle eingebaut wurde und wann eine Veränderung erfolgt ist.
Sinnvoll sind unter anderem Angaben zu Einbauort, verwendetem System, Ausführungsdatum und durchgeführten Änderungen. Ergänzend können Fotos vor und nach der Nachbesserung hilfreich sein.
Die Allseal AG unterstützt bei Bedarf auch bei der digitalen Verwaltung und Dokumentation von Brandabschottungen.
Bei späteren Umbauten lässt sich dadurch schneller erkennen, welche Eingriffe möglich sind und welche Schutzmassnahmen anschließend wiederhergestellt werden müssen.
Das hängt von der konkreten Situation und der zuständigen Behörde ab.
Das Solothurner Gebäudeversicherungsrecht zeigt beispielhaft, wie verbindlich die Mängelbehebung geregelt sein kann. Bei bestimmten kontrollierten Anlagen werden festgestellte Mängel verfügt, ihre Behebung muss gemeldet werden und anschliessend erfolgt eine Nachkontrolle.
Auch bei der allgemeinen Feuerschau sieht die Solothurner Regelung vor, dass festgestellte Mängel schriftlich gemeldet und Fristen entsprechend ihrer Gefährlichkeit und der Schwierigkeit der Behebung festgelegt werden.
Für Betreiber bedeutet das: Eine Nachbesserung sollte so ausgeführt und dokumentiert sein, dass ihre fachgerechte Umsetzung später nachvollzogen werden kann.
Brandschutzmängel beschränken sich nicht auf Abschottungen, Türen oder andere bauliche Komponenten. Auch blockierte, schlecht erkennbare oder veränderte Fluchtwege können im Ernstfall erhebliche Auswirkungen haben.
Die Suva weist in ihrer Checkliste zu Fluchtwegen darauf hin, dass Fluchtwege und Ausgänge jederzeit frei benutzbar sein müssen und regelmässig auf Hindernisse kontrolliert werden sollten. Gerade im laufenden Betrieb können Möbel, gelagerte Materialien, technische Geräte oder provisorische Einbauten dazu führen, dass ein ursprünglich freier Weg nach und nach eingeschränkt wird.
Deshalb ist es sinnvoll, eine Brandschutzkontrolle ganzheitlich zu betrachten. Bauliche Brandschutz-Massnahmen, Fluchtwege, technische Einrichtungen und organisatorische Abläufe greifen im Ernstfall ineinander.
Werden Mängel in einem Bereich entdeckt, kann eine kurze Überprüfung angrenzender Brandschutzthemen zusätzliche Schwachstellen sichtbar machen. So lässt sich vermeiden, dass einzelne Probleme behoben werden, während an anderer Stelle weiterhin sicherheitsrelevante Abweichungen bestehen.
Bei Bestandsgebäuden ist die Mängelbehebung oft anspruchsvoller als bei einem Neubau.
Über Jahre oder Jahrzehnte wurden möglicherweise unterschiedliche Systeme eingesetzt. Pläne sind nicht mehr aktuell, Dokumentationen fehlen oder Installationen wurden mehrfach verändert.
Deshalb sollte vor einer grösseren Brandschutz Sanierung zunächst eine Bestandsaufnahme erfolgen.
Dabei kann geklärt werden:
welche Brandabschnitte vorhanden sind
welche Abschottungssysteme verbaut wurden
welche Veränderungen später erfolgt sind
wo akuter Handlungsbedarf besteht
welche Bereiche langfristig saniert werden sollten
So entsteht eine belastbare Grundlage für die weitere Planung.
Ein kleiner Brandschutzmangel lässt sich häufig einfacher beheben als eine über Jahre gewachsene Problemstelle.
Wird eine neu eingebaute Kabeldurchführung direkt fachgerecht geschlossen, bleibt der Aufwand überschaubar. Werden später weitere Leitungen ergänzt und die Situation zunehmend unübersichtlich, kann daraus eine deutlich aufwendigere Sanierung entstehen.
Hinzu kommt die Planungssicherheit.
Wer bestehende Brandschutz-Massnahmen sauber dokumentiert und Veränderungen zeitnah nachbessert, reduziert das Risiko, bei einer späteren Kontrolle vor einer Vielzahl ungeklärter Mängel zu stehen.
Kontrollen und Vollzug bleiben auch 2026 ein wichtiges Thema.
Neben den erwähnten Kontrollen im Kanton Solothurn wird der Schweizer Brandschutz derzeit grundsätzlich weiterentwickelt. Die VKF arbeitet weiterhin an den neuen Brandschutzvorschriften, während aktuell die bestehenden schweizweit gültigen VKF-Brandschutzvorschriften die Grundlage für die Ausführung des Brandschutzes bilden.
Für bestehende Gebäude ändert das nichts am Grundprinzip: Vorhandene Brandschutz-Massnahmen müssen funktionsfähig bleiben, und festgestellte Mängel sollten fachgerecht behoben werden.
Der genaue Ablauf hängt vom Objekt, vom Kanton und von der zuständigen Stelle ab. In der Praxis werden festgestellte Mängel dokumentiert und anschliessend bewertet. Je nach Dringlichkeit kann eine Frist zur Behebung festgelegt werden. Wie relevant solche Kontrollen sind, zeigt ein aktuelles Beispiel aus dem Kanton Solothurn: Bei koordinierten Betriebskontrollen wurden 2026 auch Brandschutzmängel festgestellt.
Nach einer solchen Feststellung sollte zunächst geklärt werden, welches Bauteil betroffen ist, welche Schutzfunktion vorgesehen war und wie diese fachgerecht wiederhergestellt werden kann. Ein rein optisches Verschliessen einer Öffnung ist dafür nicht ausreichend.
Je nach Art des Mangels kann eine einfache Nachbesserung genügen. Bei grösseren Schäden, unklaren Systemen oder sicherheitsrelevanten Abweichungen kann hingegen eine umfassendere Sanierung erforderlich sein. Wichtig ist, dass die Massnahme technisch zum bestehenden Aufbau passt und anschliessend nachvollziehbar dokumentiert wird.
Grundsätzlich ja, sofern das vorhandene System eine fachgerechte Reparatur zulässt. Bei umfangreichen Schäden, ungeeigneten Materialien oder unklarem Systemaufbau kann ein Neuaufbau notwendig sein.
Häufig sind offene Restquerschnitte, nachträglich eingebrachte Leitungen, beschädigte Systembestandteile oder Abschottungen, die nicht mehr dem vorgesehenen Aufbau entsprechen.
Ja. Eine nachvollziehbare Dokumentation erleichtert spätere Kontrollen, Umbauten und Nachbelegungen und zeigt, welche Massnahmen an der betroffenen Stelle umgesetzt wurden.
Eine Brandschutzkontrolle erfüllt ihren Zweck erst dann vollständig, wenn festgestellte Mängel anschliessend fachgerecht behoben werden.
Dabei sollte nicht nur die sichtbare Schwachstelle geschlossen werden. Entscheidend ist, dass die ursprünglich vorgesehene Schutzfunktion des Bauteils wiederhergestellt wird.
Je früher Brandschutzmängel erkannt und sauber nachgebessert werden, desto geringer ist das Risiko, dass sich kleine Schwachstellen zu umfangreichen Sanierungsfällen entwickeln.
Als Brandschutz-Unternehmen unterstützt die Allseal AG Bauherren und Betreiber schweizweit bei der Prüfung, Sanierung und Nachbesserung bestehender Brandschutz-Massnahmen.
Bei Ihnen wurden Brandschutzmängel festgestellt oder Sie möchten bestehende Brandabschottungen überprüfen lassen? Wir beurteilen die Situation vor Ort und setzen die erforderlichen Brandschutz-Massnahmen fachgerecht um.