Brandschutzplanung mit Bauplänen und Bauhelm zur Revision der Schweizer Brandschutzvorschriften 2026

Brandschutzvorschriften 2026: Neuer Zeitplan der BSV-Revision

Veröffentlicht am 07.09.2026

Die Schweizer Brandschutzvorschriften werden derzeit vollständig überarbeitet. Obwohl das Projekt weiterhin den Namen BSV 2026 trägt, werden die neuen Vorschriften nicht mehr 2026 in Kraft treten. Nach der aktuell veröffentlichten Planung ist die Genehmigung für September 2027 vorgesehen, das Inkrafttreten soll am 1. Oktober 2027 erfolgen.

Bis dahin bleiben die bestehenden VKF-Brandschutzvorschriften 2015 die verbindliche Grundlage. Für Planer, Bauherren, Betreiber und ausführende Unternehmen ist diese Unterscheidung besonders wichtig: Die BSV 2026 sind noch kein geltendes Recht. Aktuelle Projekte müssen weiterhin nach den heute gültigen Vorschriften geplant und umgesetzt werden.

Die Allseal AG verfolgt die Revision aufmerksam, da Änderungen der Brandschutzvorschriften künftig auch Auswirkungen auf den baulichen und passiven Brandschutz haben können – etwa bei Brandabschnitten, Abschottungen, Bauteilen und der praktischen Ausführung von Brandschutz-Massnahmen.

Warum verschiebt sich die BSV 2026?

Die technische Vernehmlassung zu den neuen Brandschutzvorschriften lief vom September 2025 bis Januar 2026. Nach Angaben der VKF gingen dabei rund 11'000 Rückmeldungen ein. Diese müssen ausgewertet, fachlich geprüft und in das neue Vorschriftenwerk eingearbeitet werden.

Zusätzlich sollen relevante Erkenntnisse aus dem schweren Brandereignis von Crans-Montana vom 1. Januar 2026 berücksichtigt werden. Das Interkantonale Organ Technische Handelshemmnisse IOTH entschied deshalb, für die Überarbeitung mehr Zeit einzuplanen.

Die Verschiebung bedeutet also nicht, dass die Revision gestoppt wurde. Vielmehr wird das neue Regelwerk weiter überarbeitet und konsolidiert.

Am grundsätzlich risikobasierten Ansatz der Revision hält das IOTH weiterhin fest. Ziel bleibt unter anderem, den Vollzug schweizweit stärker zu vereinheitlichen und Brandschutzanforderungen stärker am tatsächlichen Risiko auszurichten.

Wie sieht der neue Zeitplan aus?

Der aktuell veröffentlichte Projektplan sieht folgende wesentliche Schritte vor:

  • Januar bis November 2026: Auswertung und Einarbeitung der Rückmeldungen aus der technischen Vernehmlassung sowie relevanter Erkenntnisse aus Crans-Montana

  • Dezember 2026: Verabschiedung der Fassung für die politische Vernehmlassung durch den Steuerungsausschuss

  • Februar bis April 2027: politische Vernehmlassung

  • Mai und Juni 2027: Auswertung, Überarbeitung und Finalisierung

  • September 2027: Genehmigung durch die Plenarversammlung des IOTH

  • 1. Oktober 2027: geplantes Inkrafttreten der totalrevidierten Brandschutzvorschriften

Der Start der Schulungen zu den neuen Vorschriften ist nach der derzeitigen Planung für Januar 2027 vorgesehen. Damit verschiebt sich die Inkraftsetzung gegenüber früheren Planungen nochmals deutlich nach hinten.

Warum heissen die Vorschriften trotzdem noch BSV 2026?

Der Projektname BSV 2026 bleibt bestehen, obwohl das Inkrafttreten nun für 2027 vorgesehen ist.

Die Bezeichnung sollte deshalb nicht mit dem tatsächlichen Inkraftsetzungsdatum verwechselt werden. Wer heute nach „Brandschutzvorschriften 2026“ oder „BSV 2026“ sucht, beschäftigt sich in erster Linie mit dem laufenden Revisionsprojekt und nicht mit bereits geltendem Recht. Das ist gerade bei laufenden Bauprojekten wichtig.

Eine Formulierung aus einem BSV-2026-Entwurf darf nicht automatisch als aktuell verbindliche Anforderung behandelt werden.

Welche Brandschutzvorschriften gelten aktuell in der Schweiz?

Bis zum Inkrafttreten der neuen Regelung bleiben die VKF-Brandschutzvorschriften 2015 für die Schweiz massgebend. Die VKF führt diese aktuell mit Stand 1. April 2026. Die bestehenden Vorschriften umfassen die Brandschutznorm sowie verschiedene Brandschutzrichtlinien und weitere Dokumente.

Für Bauherren und ausführende Unternehmen bedeutet das: neue Projekte, Umbauten und Sanierungen müssen weiterhin anhand der aktuell gültigen Vorgaben beurteilt werden.

Was soll sich mit den BSV 2026 grundsätzlich ändern?

Die Totalrevision verfolgt mehrere Ziele.

Die neuen Brandschutzvorschriften sollen stärker risikoorientiert aufgebaut werden. Das bedeutet vereinfacht: Anforderungen sollen stärker danach ausgerichtet werden, welches tatsächliche Risiko von einer Nutzung oder Gebäudesituation ausgeht.

Die VKF hatte für die Revision unter anderem folgende Ziele genannt:

  • klarere und flexiblere Nachweisverfahren

  • risikoorientierte und verhältnismässige Anforderungen

  • Verbesserungen bei Qualitätssicherung und Dokumentation

  • stärker vereinheitlichter Vollzug in der gesamten Schweiz

  • in bestimmten Bereichen Erleichterungen gegenüber bisherigen Standardlösungen

Die technische Vernehmlassung hat jedoch gezeigt, dass zahlreiche Detailfragen noch geklärt werden müssen. Deshalb sollte heute noch nicht davon ausgegangen werden, dass jeder derzeit bekannte Entwurf unverändert Bestandteil der finalen Vorschriften sein wird.

Was bedeutet die Revision für den passiven Brandschutz?

Für die Allseal AG sind insbesondere jene Bereiche interessant, die den baulichen und passiven Brandschutz betreffen.

Dazu gehören zum Beispiel Anforderungen an Brandabschnitte, feuerwiderstandsfähige Bauteile, Leitungsdurchführungen, Brandschutzabschlüsse und die Verwendung geeigneter Systeme.

Gerade bei diesen Themen zählt nicht nur das einzelne Produkt. Entscheidend ist immer die Kombination aus geltender Anforderung, geprüftem System und fachgerechter Ausführung. Auch Durchführungen von Kabeln und Rohrleitungen bleiben ein wichtiger Bestandteil der praktischen Umsetzung.

Für laufende Projekte sollten jedoch keine möglichen zukünftigen Anforderungen vorweggenommen werden, solange die finale Fassung der neuen BSV noch nicht beschlossen ist.

Was müssen Bauherren und Planer jetzt beachten?

Wer 2026 ein Gebäude plant oder baut, sollte zunächst mit den aktuell gültigen Brandschutzvorschriften arbeiten.

Gleichzeitig kann es bei Projekten mit langer Planungs- und Bauzeit sinnvoll sein, die Entwicklung der Revision zu beobachten. Ein Gebäude, dessen Planung heute beginnt, kann möglicherweise erst nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften fertiggestellt oder bewilligt werden.

Ob und welche Übergangsbestimmungen gelten werden, hängt jedoch von der final verabschiedeten Fassung ab. Deshalb ist es sinnvoll, bei längerfristigen Projekten frühzeitig mit den zuständigen Fachplanern und Behörden zu klären, welche Vorschriften für das jeweilige Verfahren massgebend sein werden.

Was bedeutet der neue Zeitplan für ausführende Brandschutz-Unternehmen?

Auch für ausführende Brandschutz-Unternehmen ist die Verschiebung relevant. Materialien, Systeme und Ausführungsdetails richten sich weiterhin nach den aktuell geltenden Anforderungen und den für den jeweiligen Einsatz gültigen Nachweisen.

Beispielsweise müssen Brandabschottungen passend zum durchdrungenen Bauteil, zur Leitungsart und zum geforderten Feuerwiderstand ausgewählt und ausgeführt werden.

Die Allseal AG arbeitet deshalb weiterhin auf Grundlage der geltenden Brandschutzanforderungen und beobachtet gleichzeitig die Entwicklung der neuen Vorschriften. Gerade bei laufenden Sanierungen ist es wichtig, aktuelle und zukünftige Anforderungen klar voneinander zu unterscheiden.

Welche Sofortmassnahme gilt bereits seit April 2026?

Eine Änderung wurde unabhängig vom späteren Inkrafttreten der gesamten BSV-Revision bereits umgesetzt.

Das IOTH beschloss als Sofortmassnahme ein schweizweites Verbot des Abbrennens bestimmter Pyrotechnik in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Diese Anpassung gilt seit dem 1. April 2026. Ausgenommen sind bestimmte bereits heute bewilligungspflichtige Kategorien von Feuerwerkskörpern.

Das zeigt: Einzelne brandschutzrechtliche Anpassungen können bereits vor Inkrafttreten der komplett überarbeiteten BSV erfolgen. Die eigentliche Totalrevision wird dadurch jedoch nicht vorgezogen.

Wer entscheidet über die neuen Brandschutzvorschriften?

Die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF arbeitet im Auftrag des IOTH an der Revision.

Das Interkantonale Organ Technische Handelshemmnisse ist das zuständige Konkordatsorgan der kantonalen Baudirektorinnen und Baudirektoren.

Nach dem derzeitigen Zeitplan soll die politische Vernehmlassung Anfang 2027 stattfinden. Anschliessend werden die Rückmeldungen eingearbeitet und die finale Vorlage vorbereitet.

Die Genehmigung durch die IOTH-Plenarversammlung ist für September 2027 vorgesehen.

Den aktuellen Projektstand veröffentlicht die VKF fortlaufend auf der offiziellen Seite zum Projekt BSV 2026.

Müssen bestehende Gebäude ab Oktober 2027 automatisch angepasst werden?

Das lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht pauschal beantworten. Welche Auswirkungen die neuen Vorschriften auf bestehende Gebäude haben und welche Übergangsregelungen gelten werden, hängt von der finalen Fassung ab.

Bei Bestandsgebäuden spielen zudem grundsätzlich Faktoren wie Nutzung, Umbauten, Nutzungsänderungen und konkrete Gefährdungen eine Rolle.

Betreiber sollten deshalb nicht vorsorglich sämtliche bestehenden Brandschutzlösungen aufgrund eines heutigen Entwurfs verändern. Entscheidend wird sein, was in der final genehmigten Fassung und den zugehörigen Übergangsbestimmungen tatsächlich festgelegt wird.

Warum lohnt es sich trotzdem, die Revision jetzt zu verfolgen?

Die Brandschutzvorschriften haben unmittelbaren Einfluss auf Planung und Ausführung zahlreicher Bauteile.

Für Architekten, Bauherren, Betreiber und Fachunternehmen ist es deshalb sinnvoll, frühzeitig zu wissen, welche Richtung die Revision einschlägt.

Das gilt besonders bei Grossprojekten mit langer Planungsdauer. Änderungen bei Brandabschnitten, Nachweisen, Qualitätssicherung oder Dokumentation könnten dort Auswirkungen auf bereits laufende Planungen haben.

Gleichzeitig sollte zwischen Information über zukünftige Anforderungen und aktuell geltendem Recht sauber unterschieden werden.

Häufige Fragen zu den Brandschutzvorschriften 2026

Wann treten die BSV 2026 in Kraft?

Nach der aktuell veröffentlichten Planung sollen die totalrevidierten Brandschutzvorschriften am 1. Oktober 2027 in Kraft treten. Die Genehmigung durch die IOTH-Plenarversammlung ist für September 2027 vorgesehen.

Gelten die BSV 2026 bereits?

Nein. Aktuell gelten weiterhin die VKF-Brandschutzvorschriften 2015. Die neuen BSV befinden sich noch im Revisionsprozess.

Warum werden die neuen Brandschutzvorschriften verschoben?

In der technischen Vernehmlassung gingen rund 11'000 Rückmeldungen ein. Zusätzlich sollen relevante Erkenntnisse aus dem Brandereignis von Crans-Montana berücksichtigt werden. Für die sorgfältige Auswertung wurde deshalb zusätzliche Zeit eingeplant.

Warum heissen sie weiterhin BSV 2026?

Die Bezeichnung BSV 2026 wird als Projektname weitergeführt. Sie bezeichnet die Totalrevision der Schweizer Brandschutzvorschriften und nicht mehr das tatsächliche Jahr des Inkrafttretens.

Fazit zu den Brandschutzvorschriften in der Schweiz

Die Brandschutzvorschriften 2026 bleiben eines der wichtigsten aktuellen Themen im Schweizer Brandschutz. Der neue Zeitplan sieht eine Genehmigung im September 2027 und das Inkrafttreten am 1. Oktober 2027 vor. Bis dahin gelten weiterhin die VKF-Brandschutzvorschriften 2015.

Für laufende Projekte bedeutet das: Bestehende Vorschriften konsequent einhalten, die Revision aufmerksam verfolgen und zukünftige Entwürfe nicht voreilig als verbindliches Recht behandeln.

Als Brandschutz-Unternehmen verfolgt die Allseal AG die Entwicklung der BSV-Revision kontinuierlich. Gleichzeitig setzen wir Brandabschottungen, Brandschutzbekleidungen und weitere Brandschutz-Massnahmen weiterhin fachgerecht nach den aktuell geltenden Anforderungen um.

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