Veröffentlicht am 03.09.2026
Eine Brandschutzwand soll die Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb eines Gebäudes begrenzen und dadurch Brandabschnitte wirksam voneinander trennen. In der Praxis geht es dabei nicht nur um die Wandfläche selbst. Anschlüsse, Türen, Leitungsdurchführungen und spätere Veränderungen entscheiden mit darüber, ob die Schutzwirkung tatsächlich erhalten bleibt.
Gerade bei Umbauten oder technischen Nachinstallationen entstehen typische Schwachstellen: Eine neue Kabeltrasse, ein Rohrdurchbruch oder eine nachträglich eingesetzte Tür kann die Funktion der Wand beeinträchtigen, wenn die Ausführung nicht zum geforderten Feuerwiderstand passt.
Eine Brandschutzwand funktioniert deshalb nur als Gesamtsystem – von der Konstruktion bis zum letzten Durchbruch.
Die Allseal AG unterstützt Bauherren, Planer und ausführende Unternehmen schweizweit bei der fachgerechten Umsetzung baulicher Brandschutz-Massnahmen, insbesondere bei Abschottungen, Brandschutzbekleidungen und Anschlüssen an brandabschnittsbildenden Bauteilen.
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird „Brandschutzwand“ häufig für Wände verwendet, die Bereiche eines Gebäudes brandschutztechnisch voneinander trennen. In den Schweizer Brandschutzvorschriften wird präziser zwischen brandabschnittsbildenden Wänden und speziellen Brandmauern unterschieden.
Brandabschnittsbildende Bauteile dienen dazu, verschiedene Bereiche eines Gebäudes räumlich voneinander zu trennen. Dazu zählen neben Wänden auch Decken, Brandschutzabschlüsse und Abschottungen. Der erforderliche Feuerwiderstand richtet sich nach Bauart, Nutzung, Gebäudehöhe, Brandbelastung und weiteren projektspezifischen Faktoren. Die VKF hält fest, dass der Feuerwiderstand brandabschnittsbildender Bauteile grundsätzlich so festgelegt werden muss, dass sich ein Brand nicht unkontrolliert auf andere Brandabschnitte ausbreitet.
Für die praktische Ausführung bedeutet das: Nicht jede Trennwand ist automatisch eine Brandschutzwand, und nicht jede Brandschutzwand erfüllt dieselben Anforderungen.
Die erforderliche Feuerwiderstandsklasse kann nicht pauschal mit einem einzigen Wert angegeben werden. In den Schweizer Vorschriften wird sie abhängig von Nutzung, Gebäudeart und baulicher Situation festgelegt.
Brandabschnittsbildende Wände und Decken müssen mindestens einen definierten Feuerwiderstand aufweisen. Die VKF nennt als Mindestanforderung grundsätzlich 30 Minuten; je nach Gebäude und Nutzung können deutlich höhere Werte erforderlich sein.
Bei bestehenden VKF-Arbeitshilfen zeigt sich gut, wie unterschiedlich die Anforderungen ausfallen können. In Wohnbauten können brandabschnittsbildende Wände je nach Gebäudehöhe und Konzept etwa EI 30 oder höhere Anforderungen erfüllen müssen. In Untergeschossen ist in bestimmten Fällen mindestens EI 60 vorgesehen.
Die Feuerwiderstandsklasse einer Brandschutzwand muss deshalb immer aus dem konkreten Brandschutzkonzept und den geltenden Vorschriften abgeleitet werden.
Die Bezeichnungen der Feuerwiderstandsklassen Schweiz setzen sich aus Buchstaben und einer Zeitangabe zusammen.
Bei brandabschnittsbildenden Wänden sind insbesondere diese Kriterien relevant:
E – Raumabschluss: Das Bauteil verhindert, dass Feuer und heisse Gase auf die andere Seite durchdringen
I – Wärmedämmung: Die Temperatur auf der brandabgewandten Seite bleibt für die vorgesehene Zeit innerhalb definierter Grenzen
R – Tragfähigkeit: Dieses Kriterium gilt bei tragenden Bauteilen und beschreibt, wie lange die Tragfunktion erhalten bleibt
Die Zahl gibt die geprüfte beziehungsweise nachgewiesene Dauer in Minuten an.
Eine Wand mit EI 60 soll die Kriterien Raumabschluss und Wärmedämmung folglich für 60 Minuten erfüllen. Bei tragenden Konstruktionen kann die Klassifizierung beispielsweise REI 60 lauten.
Die Begriffe werden im Alltag oft vermischt, technisch sind sie jedoch nicht identisch.
Eine brandabschnittsbildende Wand trennt einzelne Brandabschnitte innerhalb eines Gebäudes. Eine Brandmauer erfüllt besonders hohe Anforderungen und wird dort eingesetzt, wo eine besonders robuste brandschutztechnische Trennung notwendig ist.
Die Anforderungen an eine Brandwand Feuerwiderstandsklasse können daher über denen einer einfachen brandabschnittsbildenden Wand liegen. Entscheidend sind wiederum Gebäudesituation, Nutzung und konkrete Vorgaben des Brandschutzkonzeptes.
Für die Ausführung ist diese Unterscheidung wichtig, weil sich daraus unterschiedliche Anforderungen an Anschlüsse, Durchführungen und Abschottungssysteme ergeben können.
Eine Wand kann nur dann einen Brandabschnitt wirksam bilden, wenn sie allseitig korrekt an die angrenzenden Bauteile anschliesst.
Die Brandschutzvorschriften verlangen, dass brandabschnittsbildende Wände und Decken dicht angeschlossen werden. Anschlussbereiche dürfen im Brandfall nicht zu Schwachstellen werden. Ältere VKF-Richtlinien formulieren ausdrücklich, dass solche Anschlussfugen mit geeigneten Materialien geschlossen werden müssen und die Wand bis an das brandabschnittsbildende Bauteil geführt werden muss.
In der Praxis betrifft das Übergänge zu Decken, Fassaden, Böden und angrenzenden Wänden.
Gerade bei Trockenbaukonstruktionen oder abgehängten Decken muss darauf geachtet werden, dass die Brandschutztrennung tatsächlich durchgängig ausgebildet ist.
Kaum eine Brandschutzwand bleibt vollständig geschlossen. Gebäudetechnik muss häufig durch die Wand geführt werden – von einzelnen Elektrokabeln bis zu grossen Rohr- oder Kabeltrassen.
Jede solche Öffnung stellt zunächst eine Unterbrechung der Brandabschnittsgrenze dar.
Durchbrüche und Leitungsdurchführungen müssen deshalb brandschutztechnisch wieder geschlossen werden. Die VKF fordert für solche Stellen feuerwiderstandsfähige Abschottungen. Welche Klassifizierung erforderlich ist, richtet sich nach dem Bauteil und der jeweiligen Anwendung.
Die Allseal AG realisiert dafür unterschiedliche Brandabschottungen in der Schweiz. Je nach Situation kommen Lösungen für Kabel, Rohre oder kombinierte Installationen zum Einsatz.
Eine hochwertige Brandschutzwand nützt wenig, wenn eine Leitungsdurchführung unsachgemäss verschlossen wurde.
Auch Türen unterbrechen eine brandabschnittsbildende Wand.
Damit der Brandabschnitt trotzdem funktioniert, müssen die vorgesehenen Brandschutzabschlüsse den brandschutztechnischen Anforderungen des Projekts entsprechen. Dazu gehören neben dem Feuerwiderstand auch Einbau, Zarge, Dichtungen, Beschläge und die Funktion der Tür.
Eine Brandschutztür sollte daher nicht als separates Produkt betrachtet werden, sondern als Bestandteil der gesamten Wandkonstruktion.
Wird die Tür verändert, blockiert oder nicht korrekt eingebaut, kann sich das auf die Schutzwirkung der Brandabschnittsgrenze auswirken.
Bestehende Brandschutzwände werden im Laufe der Gebäudenutzung häufig verändert. Neue Leitungen werden ergänzt, Öffnungen vergrössert oder technische Anlagen umgebaut.
Gerade hier entstehen viele spätere Mängel.
Eine bestehende Abschottung darf nicht beliebig erweitert werden. Vor einer Nachbelegung sollte geprüft werden, ob das vorhandene System diese Änderung zulässt und wie der ursprüngliche Feuerwiderstand wiederhergestellt werden kann.
Dasselbe gilt für neue Türen oder Wanddurchbrüche.
Bei Sanierungen sollte deshalb früh geklärt werden, wo bestehende Brandabschnittsgrenzen verlaufen und welche Anforderungen für die geplanten Arbeiten gelten.
In Gewerbe- und Industriegebäuden sind Brandschutzwände besonders relevant, weil dort oft grosse Flächen und unterschiedliche Nutzungsbereiche aufeinandertreffen.
Produktionsbereiche können an Lagerflächen grenzen, technische Räume an Bürobereiche. Gleichzeitig verlaufen zahlreiche Leitungen durch das Gebäude.
Eine gut geplante Brandabschnittsbildung hilft, diese Bereiche voneinander zu trennen und eine schnelle Ausbreitung von Feuer und Rauch einzudämmen.
Mehr dazu finden Sie in unserem Beitrag Brandschutz in Gewerbe- und Industriehallen: Darauf kommt es an.
Massgebend sind aktuell weiterhin die VKF-Brandschutzvorschriften. Sie definieren die grundlegenden Anforderungen an Brandabschnitte, Feuerwiderstand und brandschutzrelevante Bauteile.
Die aktuell geltenden Regelungen finden Sie direkt bei der VKF auf bsvonline.ch.
Die Schweizer Brandschutznorm stellt klar, dass die notwendige Feuerwiderstandsdauer nicht für jedes Gebäude identisch ist. Berücksichtigt werden unter anderem Geschosszahl, Brandbelastung, Nutzung und Bauart.
Der richtige Feuerwiderstand ist deshalb immer projektspezifisch festzulegen und darf nicht allein aus einer allgemeinen Tabelle übernommen werden.
Eine Brandschutzwand kann planerisch korrekt dimensioniert sein und trotzdem ihre Wirkung verlieren, wenn sie auf der Baustelle falsch ausgeführt wird.
Typische Schwachstellen liegen an Übergängen, Fugen und späteren Installationen. Auch unvollständig verschlossene Öffnungen oder ungeeignete Abschottungssysteme können die Schutzwirkung beeinträchtigen.
Genau deshalb sollte bei der Umsetzung nicht nur kontrolliert werden, ob ein Brandschutzprodukt vorhanden ist, sondern ob es für die konkrete Einbausituation geeignet und entsprechend den Vorgaben eingebaut wurde.
Die Allseal AG arbeitet im baulichen Brandschutz schweizweit und setzt unter anderem Brandabschottungen und Brandschutzbekleidungen fachgerecht um. Einen Überblick zu unseren Leistungen finden Sie auf unserer Seite zur Brandabschottung in der Schweiz.
Eine Brandschutzwand ist eine Wandkonstruktion, die Bereiche eines Gebäudes brandschutztechnisch voneinander trennt und die Ausbreitung von Feuer und Rauch für eine definierte Zeit begrenzen soll.
Das hängt vom Gebäude, der Nutzung und der konkreten Funktion der Wand ab. Brandabschnittsbildende Bauteile müssen grundsätzlich einen definierten Feuerwiderstand aufweisen, der projektbezogen festgelegt wird.
EI 60 bedeutet, dass die Wand die Kriterien Raumabschluss und Wärmedämmung für 60 Minuten erfüllen soll.
Ja, sofern die entstehende Durchführung mit einer geeigneten feuerwiderstandsfähigen Abschottung ausgeführt wird und die vorgesehene Schutzwirkung der Wand erhalten bleibt.
Brandschutzwände sind ein zentraler Bestandteil der Brandabschnittsbildung. Ihre Aufgabe besteht darin, Feuer und Rauch für eine definierte Zeit auf einen Bereich zu begrenzen und damit die Ausbreitung innerhalb eines Gebäudes zu verlangsamen.
Dabei zählt nicht allein die Wandfläche. Anschlüsse, Türen, Leitungsdurchführungen und spätere Umbauten müssen denselben brandschutztechnischen Gedanken konsequent fortführen.
Als Brandschutz-Unternehmen unterstützt die Allseal AG Bauherren, Planer und Unternehmen bei der fachgerechten Umsetzung von Brandschutz-Massnahmen in der gesamten Schweiz. Sie planen einen Neubau, eine Sanierung oder müssen bestehende Durchführungen in einer Brandschutzwand nachbessern? Wir unterstützen Sie unter anderem in Basel und Olten bei der passenden technischen Lösung.