Wer ist für den Brandschutz in Unternehmen verantwortlich?

Wer ist für den Brandschutz in Unternehmen verantwortlich?

Veröffentlicht am 06.08.2025

Brände am Arbeitsplatz sind selten, aber wenn sie passieren, können sie verheerende Folgen haben. Sachschäden, Produktionsausfälle und vor allem Gefährdungen für Mitarbeitende sind nur einige der möglichen Konsequenzen. Umso wichtiger ist ein funktionierender Brandschutz im Unternehmen. Doch wer trägt eigentlich die Verantwortung dafür?

Gesetzliche Grundlagen: Verantwortung beginnt an der Spitze

In der Schweiz ist der Brandschutz gesetzlich geregelt, auf kantonaler wie auch auf nationaler Ebene. Die Verantwortung liegt grundsätzlich bei der Unternehmensleitung bzw. beim Arbeitgeber. Sie ist verpflichtet, die Sicherheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten und geeignete Schutzmassnahmen zu treffen.

Diese Verantwortung kann zwar delegiert, aber nicht vollständig abgegeben werden. Das bedeutet: Auch wenn eine bestimmte Person intern für den Brandschutz zuständig ist, bleibt die Geschäftsleitung rechenschaftspflichtig.

Gilt das für alle Unternehmen?

Grundsätzlich ja:
Die Verantwortung für den Brandschutz liegt immer bei der Unternehmensleitung unabhängig davon, ob es sich um ein kleines Start-up oder ein grosses Industrieunternehmen handelt. Alle Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die Sicherheit ihrer Mitarbeitenden zu gewährleisten und Gefahren wie Brände zu minimieren.

Aber:
Art und Umfang der Brandschutz-Massnahmen unterscheiden sich je nach Unternehmensgrösse, Nutzung und Risikoklasse. Das Schweizerische Brandschutzrecht – insbesondere die Vorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) – sieht unterschiedliche Anforderungen vor.

Unterschiede je nach Unternehmensart und Risikoklasse

🔹 Kleinbetriebe (zum Beispiel Büros, Praxen und Läden unter 300 m²)

  • Vereinfachte Brandschutzanforderungen

  • Kein Brandschutzkonzept notwendig

  • Grundausstattung (Feuerlöscher, freie Fluchtwege) genügt oft

🔹 Mittlere bis grössere Betriebe (zum Beispiel Gewerbebauten, grössere Verkaufsflächen und Gastronomie)

  • Brandschutzkonzept in der Regel erforderlich

  • Schulungen, Fluchtwegpläne, Löschmittel Pflicht

  • Teilweise zusätzliche Anforderungen wie Brandmeldeanlagen oder Rauchabzug

🔹 Sonderbauten (zum Beispiel Spitäler, Schulen, Industrieanlagen und Hochhäuser)

  • Erhöhte Anforderungen nach VKF-Richtlinien

  • Pflicht zur Zusammenarbeit mit einem zertifizierten Brandschutz-Experten (Brandschutzplaner Qualitätssicherungsstufe 2–4)

  • Detaillierte Konzepte und regelmässige Kontrollen durch Behörden

Aufgaben im Brandschutz: Wer macht was?

Ein effektives Brandschutzkonzept beruht auf klar definierten Zuständigkeiten. Je nach Unternehmensgrösse und Branche können folgende Rollen eine zentrale Funktion übernehmen:

1. Brandschutzverantwortliche (BSV)

Viele Unternehmen ernennen interne oder externe Brandschutzverantwortliche. Sie kümmern sich um die Planung, Umsetzung und Kontrolle der Brandschutzmassnahmen. Dazu gehört zum Beispiel:

  • Erstellung eines Brandschutzkonzeptes

  • Organisation und Durchführung von Evakuierungsübungen

  • Schulung der Mitarbeitenden

  • Kontrolle von Fluchtwegen, Brandmeldern und Feuerlöschern

2. Sicherheitsbeauftragte

In kleinen Unternehmen kann die Rolle des Brandschutz-Verantwortlichen auch durch den Sicherheitsbeauftragten übernommen werden – oft in Kombination mit anderen Aufgaben im Bereich Arbeitssicherheit.

3. Externe Fachpersonen

Je nach Komplexität der baulichen Situation oder der betrieblichen Prozesse kann es notwendig sein, externe Brandschutz-Experten oder Fachplaner beizuziehen. Diese unterstützen bei der Einhaltung der Vorgaben der VKF oder bei spezifischen Brandschutz-Auflagen.

Was muss ein Unternehmen konkret tun?

Ein verantwortungsbewusster Umgang mit dem Thema Brandschutz beginnt nicht erst beim Feuerlöscher. Die wichtigsten Massnahmen auf einen Blick:

  • Gefahrenanalyse durchführen

  • Brandschutzkonzept erstellen und dokumentieren

  • Flucht- und Rettungswege markieren und freihalten

  • Feuerlöscher und Löschdecken in ausreichender Anzahl bereitstellen

  • Mitarbeitende regelmässig schulen

  • Evakuierungsübungen durchführen

  • Wartung und Kontrolle aller technischen Einrichtungen sicherstellen

Fazit: Einheitsverantwortung – individuelle Umsetzung

Der Brandschutz ist keine reine Formalität, sondern ein entscheidender Bestandteil des betrieblichen Sicherheitsmanagements. Die Verantwortung liegt bei der Geschäftsleitung, kann aber intern oder extern fachlich unterstützt werden. Was sich je nach Unternehmensgrösse und Risikoklasse verändert, ist die konkrete Umsetzung.

Klare Zuständigkeiten, regelmässige Schulungen und ein durchdachtes Konzept helfen dabei, im Ernstfall richtig zu handeln – und potenziell Leben zu retten.

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