Brandschutzgerecht verschlossene Kabel- und Rohrdurchführungen in einer Betonwand

Durchbrüche brandschutzgerecht verschliessen: Lösungen für Kabel und Rohre

Veröffentlicht am 18.08.2026

Kabel, Rohrleitungen und andere technische Installationen müssen in Gebäuden häufig durch Wände und Decken geführt werden. Befindet sich an dieser Stelle eine Brandabschnittsgrenze, entsteht durch den notwendigen Durchbruch zunächst eine Schwachstelle. Ohne geeignete Abschottung könnten sich Feuer und Rauch im Brandfall über die Öffnung in angrenzende Bereiche ausbreiten.

Deshalb müssen relevante Durchbrüche brandschutzgerecht verschlossen werden. Welche Lösung dafür geeignet ist, hängt unter anderem von der Art der Durchführung, dem durchdrungenen Bauteil, den verwendeten Materialien und dem erforderlichen Feuerwiderstand ab. Nicht jeder Durchbruch kann mit demselben Abschottungssystem verschlossen werden.

Als erfahrenes Brandschutz-Unternehmen unterstützt die Allseal AG Sie bei der Auswahl und fachgerechten Ausführung geeigneter Abschottungssysteme für Kabel, Rohre und kombinierte Installationen.

Warum sind Durchbrüche im Brandschutz problematisch?

Brandabschnittsbildende Wände und Decken sollen die Ausbreitung eines Brandes für eine definierte Zeit begrenzen. Wird ein solches Bauteil für Kabel oder Rohrleitungen durchbrochen, ist seine Schutzwirkung an dieser Stelle zunächst unterbrochen.

Genau deshalb müssen Leitungsdurchführungen bereits bei der Planung berücksichtigt und nach der Installation fachgerecht verschlossen werden. Die Abschottung wird dabei zu einem Bestandteil der gesamten Brandabschnittsgrenze.

Die VKF definiert Abschottungen als feuerwiderstandsfähige Bauteile zum dichten Verschliessen von Leitungsdurchführungen und Durchbrüchen in brandabschnittsbildenden Bauteilen. Sie sollen insbesondere die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindern.

Weitere Grundlagen dazu finden Sie auch in unserem Beitrag Abschottungssystem für Kabel, Rohre und Leitungen. Dort erklären wir die verschiedenen Systeme und deren grundsätzliche Einsatzbereiche.

Welche Durchbrüche müssen brandschutzgerecht verschlossen werden?

Besonders relevant sind Durchführungen durch brandabschnittsbildende Wände und Decken. Dabei können ganz unterschiedliche Installationen betroffen sein.

Typische Beispiele sind:

  • Elektrokabel und Kabelbündel

  • Kabeltragsysteme und Leerrohre

  • Kunststoffrohre

  • Metallrohre

  • Verbundrohre

  • kombinierte Durchführungen mit Kabeln und Rohren

Auch Installationsschächte und nachträglich erstellte Öffnungen können brandschutztechnisch relevant sein.

Nach den VKF-Vorgaben sind Durchbrüche, Leitungsdurchführungen und Installationsschächte in brandabschnittsbildenden Bauteilen grundsätzlich mit feuerwiderstandsfähigen Abschottungen dicht zu verschliessen. Welche konkrete Lösung erforderlich ist, hängt jedoch von der jeweiligen Einbausituation und den anwendbaren Vorschriften beziehungsweise Systemnachweisen ab.

Entscheidend ist also nicht allein die Grösse des Durchbruchs. Auch eine kleine Leitungsdurchführung kann die Schutzwirkung eines Bauteils beeinträchtigen, wenn sie nicht fachgerecht ausgeführt wird.

Welche Lösungen gibt es für Kabeldurchführungen?

Bei Kabeldurchführungen kommen je nach Anzahl und Art der Kabel sowie Grösse der Öffnung unterschiedliche Abschottungssysteme infrage.

Eine Möglichkeit sind Weichschotts. Dabei werden spezielle Brandschutzplatten mit einer geeigneten Beschichtung eingesetzt. Solche Systeme eignen sich unter anderem für Kabel- und Mischinstallationen und können besonders bei grösseren Öffnungen sinnvoll sein.

Daneben gibt es Mörtelabschottungen beziehungsweise Hartschotts, Brandschutzsteine, Brandschutzkissen und weitere geprüfte Systeme.

Welches System zum Einsatz kommt, lässt sich nicht allein anhand des Begriffs „Kabeldurchführung“ entscheiden. Wichtig sind beispielsweise die zulässige Belegung, Mindestabstände, das Wand- oder Deckenmaterial sowie die Vorgaben des jeweiligen Systems.

Gerade wenn später zusätzliche Kabel eingezogen werden sollen, sollte bereits bei der Auswahl berücksichtigt werden, ob und unter welchen Bedingungen das Abschottungssystem eine Nachbelegung ermöglicht.

Wie werden Rohrdurchführungen brandschutzgerecht verschlossen?

Bei Rohrdurchführungen spielt insbesondere das Material des Rohres eine wichtige Rolle.

Brennbare Kunststoffrohre reagieren im Brandfall anders als nicht brennbare Metallrohre. Kunststoffleitungen können schmelzen und dadurch eine Öffnung in der Brandabschnittsgrenze hinterlassen. Für solche Anwendungen können beispielsweise Brandschutzmanschetten oder andere dafür geprüfte Systeme eingesetzt werden.

Brandschutzmanschetten enthalten in der Regel Materialien, die sich bei hoher Temperatur ausdehnen und die entstehende Öffnung verschliessen können. Dabei ist jedoch entscheidend, dass Manschette, Rohrtyp, Rohrdurchmesser, Wand- oder Deckenkonstruktion und Einbausituation vom jeweiligen System abgedeckt werden.

Bei nicht brennbaren Rohrleitungen muss ebenfalls geprüft werden, wie die Durchführung auszuführen ist. Neben dem eigentlichen Rohr können beispielsweise Dämmstoffe, Abstände oder Anschlussdetails Einfluss auf die zulässige Ausführung haben. Ein Brandschutzprodukt darf deshalb nicht unabhängig von seiner geprüften Anwendung betrachtet werden. Entscheidend ist immer das vollständige Abschottungssystem.

Was ist bei kombinierten Durchführungen zu beachten?

In der Gebäudetechnik verlaufen Kabel und Rohrleitungen häufig gemeinsam durch eine Öffnung. In diesem Fall können Kombiabschottungen eingesetzt werden, sofern das jeweilige System die vorhandenen Installationen abdeckt.

Bei solchen Durchführungen ist besonders wichtig, dass die vorgeschriebenen Abstände zwischen Kabeln, Rohren, Abschottungsmaterial und Randbereichen eingehalten werden. Auch die maximal zulässige Belegung darf nicht überschritten werden.

Aus praktischen Gründen sollte deshalb möglichst früh bekannt sein, welche Installationen durch den Durchbruch geführt werden. Werden später zusätzliche Leitungen ergänzt, muss erneut geprüft werden, ob die bestehende Abschottung dafür ausgelegt ist.

Kann ein Durchbruch einfach mit Mörtel oder Schaum verschlossen werden?

Nein, nicht grundsätzlich.

Ob ein nicht brennbarer Baustoff wie Mörtel verwendet werden kann oder ein geprüftes Abschottungssystem notwendig ist, hängt von der konkreten Situation und den geltenden Anforderungen ab. Das VKF-Merkblatt zu Durchführungen durch brandabschnittsbildende Bauteile zeigt verschiedene Konstruktionsmöglichkeiten für die Praxis, weist aber ausdrücklich darauf hin, dass rechtlich der Wortlaut der Schweizer VKF-Brandschutzvorschriften massgebend ist.

Ein beliebiger Bauschaum, Mörtel oder eine andere Baustellenlösung ist daher nicht automatisch als Brandabschottung geeignet.

Bei der Auswahl müssen unter anderem das Bauteil, die Installation, die erforderliche Feuerwiderstandsdauer und der dokumentierte Anwendungsbereich des Systems berücksichtigt werden.

Worauf kommt es bei der Ausführung besonders an?

Selbst ein geeignetes Abschottungssystem kann seine vorgesehene Funktion nur erfüllen, wenn es korrekt eingebaut wird.

Besonders wichtig sind:

  • die Verwendung eines für die konkrete Einbausituation geeigneten Systems

  • die Einhaltung der Herstellervorgaben und Systemdetails

  • die vorgeschriebenen Einbaudicken und Abstände

  • ein dichter und vollständiger Verschluss des Durchbruchs

  • die fachgerechte Ausführung von Nachbelegungen und Änderungen

  • eine nachvollziehbare Kennzeichnung und Dokumentation

Gerade auf Baustellen können sich Installationen während der Ausführung noch ändern. Deshalb müssen Planungsänderungen und zusätzliche Leitungen auch aus brandschutztechnischer Sicht geprüft werden.

Die Allseal AG führt Brandabschottungen in der gesamten Schweiz für Neubauten, Umbauten und Sanierungen aus. Wir prüfen die jeweilige Einbausituation und setzen geeignete Kabel-, Rohr- und Kombiabschottungen fachgerecht um.

Warum ist die Dokumentation wichtig?

Nach Abschluss der Arbeiten sollte nachvollziehbar sein, welches System an welcher Position eingebaut wurde. Das erleichtert spätere Kontrollen, Wartungen und Änderungen.

Besonders bei Gebäuden mit vielen technischen Installationen kann eine eindeutige Kennzeichnung verhindern, dass bestehende Abschottungen bei späteren Arbeiten unkontrolliert geöffnet oder verändert werden.

Wird beispielsweise ein weiteres Kabel durch ein bestehendes Schott geführt, muss geprüft werden, ob diese Nachbelegung zulässig ist. Anschliessend sollte auch die Dokumentation entsprechend aktualisiert werden.

Welche Vorschriften gelten in der Schweiz?

Die Grundlage bilden die schweizweit verbindlichen VKF-Brandschutzvorschriften. Die aktuell geltenden Vorschriften bestehen aus Brandschutznorm und Brandschutzrichtlinien. Die VKF veröffentlicht ergänzend Arbeitshilfen, Merkblätter und weitere Fachinformationen für die praktische Umsetzung.

Für Leitungsdurchführungen stellt die VKF zusätzlich das Merkblatt Durchführungen durch brandabschnittsbildende Bauteile zur Verfügung. Es enthält Konstruktionsvorschläge und Erläuterungen für die Praxis. Das Merkblatt selbst besitzt keinen eigenständigen Vorschriftenstatus; massgebend bleiben die geltenden VKF-Brandschutzvorschriften.

Muss jeder Kabeldurchbruch abgeschottet werden?

Entscheidend ist, ob die Durchführung ein brandschutztechnisch relevantes beziehungsweise brandabschnittsbildendes Bauteil durchdringt und welche Anforderungen für die konkrete Situation gelten. Bestehen Anforderungen an den Feuerwiderstand, darf dieser durch die Leitungsdurchführung nicht unzulässig beeinträchtigt werden.

Welche Abschottung eignet sich für Kunststoffrohre?

Das hängt unter anderem von Rohrmaterial, Rohrdurchmesser, Bauteil und gefordertem Feuerwiderstand ab. Häufig kommen geprüfte Rohrabschottungen oder Brandschutzmanschetten zum Einsatz. Das jeweilige System muss jedoch für die konkrete Einbausituation geeignet sein.

Darf eine bestehende Brandabschottung nachträglich geöffnet werden?

Eine Nachbelegung kann möglich sein, wenn sie innerhalb des zulässigen Anwendungsbereichs des vorhandenen Systems erfolgt. Vor Änderungen sollte deshalb geprüft werden, welches System eingebaut wurde und welche Vorgaben für Nachbelegungen gelten.

Wer sollte Brandabschottungen ausführen?

Aufgrund der sicherheitsrelevanten Anforderungen sollten Brandabschottungen von Fachunternehmen ausgeführt werden, die mit den eingesetzten Systemen, den Einbauvorgaben und den geltenden Brandschutzanforderungen vertraut sind.

Fazit

Durchbrüche für Kabel und Rohre gehören zur technischen Gebäudeausrüstung, dürfen aber die Funktion brandabschnittsbildender Wände und Decken nicht beeinträchtigen. Deshalb müssen relevante Durchführungen mit einer zur Einbausituation passenden Brandschutzlösung verschlossen werden.

Ob Kabelabschottung, Rohrabschottung, Brandschutzmanschette oder Kombiabschottung: Für die Sicherheit ist nicht allein das verwendete Produkt entscheidend, sondern die korrekte Auswahl und fachgerechte Ausführung des gesamten Systems.

Als Brandschutz-Unternehmen unterstützen wir Sie von der Beurteilung der Durchführungen über die Auswahl geeigneter Abschottungssysteme bis zur fachgerechten Ausführung und Dokumentation. So stellen wir sicher, dass Ihre Brandschutz-Massnahmen technisch nachvollziehbar und auf das jeweilige Gebäude abgestimmt umgesetzt werden.