Brandschutz im Kanton St. Gallen
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Brandschutz im
Kanton St. Gallen.

Seit 2012 sind wir Ihr verlässlicher Partner für den baulichen Brandschutz im Kanton St. Gallen und in der Schweiz.

ALLSEAL –
BRANDSCHUTZ IM KANTON ST.GALLEN.

Bei all unseren Leistungen bauen Sie auf langjähriges Know-how, zertifizierte Qualitätsstandards und ein Höchstmass an Zuverlässigkeit. Wir sind Ihr Brandschutz Unternehmen für St. Gallen in der Schweiz.

Seit unserer Gründung im Jahr 2012 in Therwil BL hat sich die Allseal AG als zuverlässiger Partner für den baulichen Brandschutz und Dämmungen etabliert – nicht nur im Kanton St. Gallen, sondern in der ganzen Schweiz.

Dabei bieten wir Ihnen ein umfassendes Leistungsspektrum aus einer Hand: Von Brandabschottungen, Brandschutzkissen und -manschetten über Brandschutzfugen, Decken und Lüftungsbekleidungen bis hin zu Feuerschutztüren, Isolationen und technischen Dämmungen für industrielle Anlagen.

Wir stehen Ihnen bei Ihrem individuellen Projekt zur Seite und übernehmen sowohl kleinere Aufträge als auch anspruchsvolle Grossprojekte auf höchstem Niveau.

Durch individuelle Brandschutz-Konzepte, erstklassige Lösungen und innovative Prozesse sichern wir Ihre Vorhaben ab. Als Ihr kompetenter Partner für Brandschutz im Kanton St. Gallen freuen wir uns darauf, Ihr Projekt umzusetzen!

Das St. Gallener Brandschutz-Team von Allseal

UNSER KERNTEAM IN BILDERN

  • Lee Perfetti
  • Samuel Karrer
  • Evelyne Jakob
    Evelyne Jakob
  • Marco Perfetti
    Marco Perfetti
  • Manuel Meissner
    Manuel Meissner
  • Claudio Autiero
  • Ramesh Sinnathurai
    Ramesh Sinnathurai
  • Marcel Rauscher
    Marcel Rauscher
  • Antonio Perreira
    Antonio Perreira
  • Emiliano Pallotti
    Emiliano Pallotti
  • Jean Marc Ressel
    Jean-Marc Ressel
  • Patrick Wolfli
    Patrick Wölfli
  • Harry Kappler
    Harry Kappler
  • Krisztian Nagy
    Krisztian Nagy
  • Marco Gaccione
    Marco Gaccione
  • Kazim Kartal
  • Hasan Aldar
  • Thierry Le Grel
    Thierry Le Grel
  • Giuseppe Polizzi
    Giuseppe Polizzi, Sicherheit
Abschottungssystem Brandschutz

Abschottungs­systeme

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Brandschutzbekleidungen

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Technische Dämmung Brandschutz

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Brandschutz Ausflockung

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Kontaktieren Sie uns gern per Telefon oder E-Mail – wir unterstützen Sie.

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Allseal AG

Standort Basel

Pfeffingerstrasse 19 – CH-4153 Reinach
+41 (0)61 556 14 51
basel@allseal.ch

Standort Luzern

Oberdorf 30 – CH-6037 Root
+41 (0)41 450 26 26
luzern@allseal.ch

Welche Städte gehören zum Kanton St. Gallen? Wie wird dort der Brandschutz organisiert?

Der Kanton St. Gallen umfasst mehrere Städte und Gemeinden, darunter St. Gallen (als Kantonshauptstadt), Rapperswil-Jona, Wil, Gossau, Buchs, Uzwil und Sargans. Der Brandschutz wird kantonal geregelt, wobei jede Gemeinde ihre eigene Feuerwehr betreibt oder in regionale Feuerwehrverbände eingebunden ist. Die Gebäudeversicherung St. Gallen (GVSG) ist die zuständige Fachstelle für den vorbeugenden Brandschutz. Sie sorgt gemeinsam mit den Gemeinden für Aus- und Weiterbildung, Inspektionen und Richtlinien. Zudem gibt es klare Vorschriften, wann automatische Löschanlagen, Brandmeldeanlagen oder Fluchtwege vorgeschrieben sind – abgestimmt auf die Grösse und Nutzung eines Gebäudes.

Sie haben Fragen dazu? Oder benötigen Sie Unterstützung bei Ihrem Projekt? Als Unternehmen für Brandschutz im Kanton St. Gallen und der Schweiz helfen wir Ihnen gern weiter.

Wer ist im Kanton St. Gallen für den vorbeugenden Brandschutz zuständig?

Im Kanton St. Gallen ist die Gebäudeversicherung St. Gallen (GVSG) die Hauptverantwortliche für den vorbeugenden Brandschutz. Sie erlässt Vorschriften zur Brandverhütung, kontrolliert Baugesuche in Bezug auf Brandschutzauflagen und führt regelmässige Kontrollen durch. Zudem arbeitet sie mit Planern, Architekten, Feuerwehren und Eigentümern zusammen, um Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Besonders wichtig sind die Einhaltung von Fluchtwegvorschriften, der Einsatz nicht brennbarer Materialien und die regelmässige Wartung technischer Anlagen.

Die GVSG berät auch private Bauherren und Firmen im Rahmen von Sanierungen und Neubauten – und das oft bereits in der Planungsphase.

Welche Massnahmen müssen in öffentlichen Gebäuden im Kanton St. Gallen getroffen werden, um Brände zu verhindern?

In öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Spitälern oder Verwaltungsbauten gelten im Kanton St. Gallen erhöhte Anforderungen an den Brandschutz. Dazu gehören beispielsweise Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzüge, Notbeleuchtungen und klar gekennzeichnete Fluchtwege. Türen zu Fluchtwegen müssen rauchdicht und selbstschliessend sein. Zusätzlich sind regelmässige Übungen und Schulungen des Personals vorgeschrieben.

Die Gebäudeversicherung St. Gallen (GVSG) überprüft die Umsetzung dieser Massnahmen im Rahmen von Begehungen und erteilt Auflagen bei Mängeln. Wichtig ist auch die Zusammenarbeit mit der örtlichen Feuerwehr, die über spezifische Einsatzpläne für öffentliche Gebäude verfügen muss.

Wie werden Brandschutzmassnahmen definiert?

Es gibt verschiedene Arten von Brandschutzmassnahmen, die darauf abzielen, Brände zu verhindern, ihre Ausbreitung zu kontrollieren und Menschen, Tiere und Sachen zu schützen.

Diese Massnahmen können in drei Hauptkategorien untergliedert werden – und zwar in den baulichen Brandschutz, den anlagentechnischen Brandschutz und den organisatorischen Brandschutz.

Sie haben Fragen zu den Brandschutz-Arten? Als Unternehmen für Brandschutz in St. Gallen und der Schweiz beraten wir Sie gern – sei es Egerkingen, Härkingen, Luzern, Reinach, Allschwil, Olten, Basel, Bern, Biel, Emmen oder Liestal. Wir sind für Sie da!

Welche Vorteile hat eine automatische Brandmeldeanlage?

Im Kanton St. Gallen leisten Brandmeldeanlagen (BMA) einen zentralen Beitrag zur Sicherheit in grösseren Gebäuden, Unternehmen und öffentlichen Institutionen. Sie dienen der frühzeitigen Erkennung von Bränden und lösen automatisch einen Alarm bei der Feuerwehr aus. Besonders in Industrieanlagen, Spitälern, Schulen oder Beherbergungsbetrieben sind sie gesetzlich vorgeschrieben.

Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick:

  • Rasche Erkennung von Brandereignissen

  • Automatische Alarmierung der Einsatzkräfte

  • Schnellere Reaktionszeit und geringere Brandfolgen

  • Verbesserter Personenschutz

  • Mögliche Senkung von Versicherungsbeiträgen

In Städten wie St. Gallen, Wil oder Rapperswil-Jona tragen BMA wesentlich dazu bei, Schäden zu begrenzen und die Sicherheit von Menschen und Sachwerten zu erhöhen.

Was müssen Privatpersonen im Kanton St. Gallen beim Neubau eines Hauses in Bezug auf den Brandschutz beachten?

Beim Neubau eines Hauses im Kanton St. Gallen müssen Privatpersonen frühzeitig die brandschutztechnischen Vorgaben der GVSG beachten. Diese beinhalten zum Beispiel die Wahl geeigneter Baustoffe, feuerhemmende Türen zu Technikräumen, ausreichende Fluchtwege sowie die Platzierung von Löschgeräten. Auch die sichere Lagerung von Brennstoffen und Elektroinstallationen spielt eine Rolle. Der Brandschutz wird im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens geprüft. Änderungen an der Bauweise, wie offene Treppenhäuser oder ein Cheminée, müssen ebenfalls brandschutzrechtlich beurteilt werden.

Empfehlenswert ist es, bereits in der Planungsphase eine Fachperson für Brandschutz beizuziehen, um spätere Anpassungen zu vermeiden. Hierzu dürfen Sie uns – die Allseal AG – gern kontaktieren!